Fachkräfte für Arbeitssicherheit
An der Universität sind, entsprechend des "Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)" Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernannt worden.
Damit soll erreicht werden, dass die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen der Universität entsprechend angewandt werden. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden auch tätig im Bereich des Mutterschutzgesetzes, der Biostoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben
- Unterstützung der Verantwortlichen in den Fachbereichen und Instituten in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
- Einbindung der Dienststelle bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Gebäuden und Anlagen durch die zuständigen Abteilungen sowie des Landesbetriebes Liegenschaft-und Baubetreuung (LBB).
- Einbindung und Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe sowie bei Arbeitsverfahren und der Beschaffung von technischen Arbeits- und Schutzmitteln.
- Durchführung von regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätten gegebenenfalls in Verbindung mit Behörden.
- Festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinwirken.
Brandschutzbeauftragter
Für Fragen des organisatorischen Brandschutzes ist ein Brandschutzbeauftragter ernannt worden.
Umweltschutz
Der Umweltschutz ist in erster Linie zuständig für die Überwachung und ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Campus (und die dazugehörenden Außenanlagen im Stadtbereich und Germersheim). Weitere Informationen finden sie hier.
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst den Campus sowie alle Außenanlagen im Stadtbereich und in Germersheim. Durch eine Vereinbarung mit der Universitätsmedizin ist die Betreuung dieses Bereiches auf dem Areal des Campus gewährleistet.