Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient dazu, arbeitsbedingte Erkrankungen bzw. Berufskrankheiten zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. Bei bestimmten Tätigkeiten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge auch für Studierende erforderlich.

Es wird zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterschieden.

Pflichtvorsorge

  • Sind zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten besondere Gefährdungen bestehen. Ohne Teilnahme an der Vorsorge besteht ein Verbot, diese Tätigkeiten auszuüben. Beschäftigte sind verpflichtet an der Pflichtvorsorge teilzunehmen.

Angebotsvorsorge

  • Müssen nachweislich bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten vor Aufnahme der Tätigkeit und wiederkehrend angeboten werden, sowie bei Kenntnis einer Erkrankung, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen kann, unverzüglich angeboten werden.
  • Die Tätigkeit kann auch ohne die Teilnahme an der Angebotsvorsorge ausgeübt

Wunschvorsorge

  • Werden auf Wunsch der Beschäftigten ermöglicht, wenn ein Gesundheitsschaden aufgrund der beruflichen Tätigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Angebots- oder Pflichtvorsorgen werden auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und finden während der Arbeitszeit statt.

Zur Ermittlung der Vorsorgeanlässe füllen sie den Fragebogen gemäß ArbMedVV mit ihrer Führungskraft aus und nehmen eine Kopie dieses Fragebogens mit zu ihrem Vorsorgetermin.

Verwenden sie zur Anmeldung beim Betriebsärztlichen Dienst bitte ausschließlich dieses Anmeldeformular.

Der Betriebsärztliche Dienst sendet ihnen und ihrer Führungskraft eine Vorsorgebescheinigung zu.  Die Vorsorgebescheinigung enthält Angaben, dass, wann und aus welchem Anlass die arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat. Sie enthält auch die Angabe, wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Betriebsärztinnen und -ärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Die Führungskraft führt eine Vorsorgekartei und informiert rechtzeitig über den Zeitpunkt der nächsten Angebots- bzw. Pflichtvorsorge.

Bei Beratungs- und Unterstützungsbedarf in allen arbeitsmedizinischen Fragen, wenden Sie sich bitte an den Betriebsärztlichen Dienst der Universitätsmedizin:

Rechtgrundlage: ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge