Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb ist vom Unternehmen auch fehlsichtigen Versicherten geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Für kurzzeitige Arbeiten über wenige Minuten können über die getragene Brille, z. B. Korbbrillen oder Visiere getragen werden.
Muss Augenschutz häufig oder ständig getragen werden, sind Schutzbrillen mit korrigierenden Sicherheitsgläsern einzusetzen. Für eine optimale Anpassung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Benutzer und dem Augenarzt bzw. Augenoptiker notwendig.
Kontaktlinsen gewähren dem Auge keinen Schutz gegen Einwirkungen von außen. Träger von Kontaktlinsen sind besonders durch Staub und reizende Chemikalien gefährdet, denn diese Stoffe gelangen mit der Tränenflüssigkeit unter die Linse und können dort zu schweren Schädigungen führen. Deshalb müssen Kontaktlinsenträger gut abschließende Schutzbrillen oder Schutzschilde tragen. Nach den bis heute vorliegenden Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, sind Träger von Kontaktlinsen bei Arbeiten durch Lichtbögen nicht gefährdet. Die immer wieder in Diskussion stehende Verklebung der Kontaktlinse mit der Linse des Auges gilt als „Falschmeldung“. Wichtig ist jedoch, dass geeigneter Augenschutz gemäß dem Gefährdungspotenzial am Arbeitsplatz zum Einsatz kommt.
Neben den Unterweisungen über die am Arbeitsplatz und bei bestimmten Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen muss der Arbeitgeber auch über die entsprechenden Schutzmaßnahmen informieren. Das schließt die korrekte Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ein.
Beschaffungsantrag Korrekturschutzbrille