Jeder Bildschirmarbeitsplatz muss unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung die sicherheitstechnischen Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllen. Diese Anforderungen treffen auch sinngemäß für Büroarbeitsplätze zu.
Dabei soll die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten im Vordergrund stehen, ohne den notwendigen Spielraum für die Anpassung an die individuellen Situationen zu nehmen.
Der Leitfaden für die Gestaltung Bildschirm- und Büroarbeitsplätze GUV-I 650 ist eine Hilfe für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen.
Für die Arbeitsplätze in diesen Bereichen, sind Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen.
Bei offenen Fragen steht die Dienststelle Arbeitsschutz zur Verfügung.