Erste-Hilfe

Erste-Hilfe-Auffrischungskurs-Verwaltung

Auffrischungskurs:
Zielgruppe sind Personen die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die nächsten Auffrischungskurse (8 Unterrichts-Std.) finden statt

1. für den Verwaltungsbereich und geistes-wissenschaftlichen Bereich :

24.09.2014 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Termine Erste-Hilfe Ausbildung 2014

Aufgaben des Ersthelfers

Die Mitarbeiter der Universitätsmedizin wenden sich bzgl. Aus- und Auffrischungskurse bitte an die Betriebsärztliche Dienststelle.

Die Dienststelle Arbeitsschutz führt für die Mitarbeiter der Johannes Gutenberg-Universität regelmäßig Schulungen (Grundkurse und Auffrischungskurse) durch. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Schülern, Studenten und Auszubildenden nicht.               

Grundkurs
Für Personen, die noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, oder mehr als 2 Jahre keine Erste-Hilfe-Auffrischung erhalten haben.

Die nächsten Grundkurse (16 Unterrichts-Std.) finden statt am:

        2014 werden keine Grundkurse angeboten


Auffrischungskurs:
Zielgruppe sind Personen die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die nächsten Auffrischungskurse (8 Unterrichts-Std.) finden statt

1. für den Verwaltungsbereich und geistes-wissenschaftlichen Bereich :

24.09.2014 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr15.10.2014 und 16.10.2014 je von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

 2.  für den wissenschaftlichen Bereich/alle Laborbereiche :

11.03.2014  - keine Plätze mehr frei
27.03.2014  - keine Plätze mehr frei
16.09.2014 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
07.10.2014 und 08.10.2014 je von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Der Ort der Schulung wird Ihnen mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt. Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (siehe Downloads).

Weitere Termine für Gruppen ab 12 Personen sind auf Anfrage möglich.

Aktuelles

Brillenanpassung

Der nächste Termin für die Anpassung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Arbeitsschutzbrillen mit Korrekturgläsern findet in der Dienststelle Arbeitsschutz am

21. Mai 2025

statt. Genaue Uhrzeit und mitzubringende Unterlagen erhalten Sie unter Telefon 39-20616 oder arbeitsschutz@uni-mainz.de

Informationen zu speziellen Sehhilfen

Termine Erste-Hilfe Ausbildung

Die nächsten verfügbaren Kurstermine finden Sie hier

Aktuelles auf den Seiten

Veröffentlicht am

Durchgangsärzte

Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
bei notwendiger ärztlicher Behandlung von voraussichtlich über einer Woche
zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln generell bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen.

Liste der Durchgangsärzte Mainz
Liste erzeugt am 14.06.2023

Veröffentlicht am

Erste-Hilfe Kurse

Mitarbeiter der Universitätsmedizin wenden sich bzgl. Aus- und Auffrischungskurse bitte an die Betriebsärztliche Dienststelle. Für Mitarbeiter  der Johannes Gutenberg-Universität führen wir regelmäßig Schulungen (Grundkurse und Auffrischungskurse) durch.

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Schülern, Studenten und Auszubildenden werden von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz nicht übernommen.

Grundkurs:

Für Personen, die noch keinen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, oder deren Auffrischungskurs mehr als zwei Jahre zurückliegt.

Mit Anmeldung und Teilnahme erklären Sie sich bereit, der Johannes Gutenberg Universität als Ersthelfer zur Verfügung zu stehen.

Auffrischungskurs:

Für Personen, die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben.

Die Kurstermine sowie finden Sie auf dem Webportal  der Personalentwicklung. Bitte melden Sie sich auch darüber an.

 

Veröffentlicht am

Erste-Hilfe Material

Erste-Hilfe Koffer
Erste-Hilfe Koffer, Bild: DGUV.

Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe und alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte, soweit sie der Durchführung der Ersten Hilfe dienen. In Sonderfällen kann es sinnvoll sein, in Absprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst bestimmte Arzneimittel im Rahmen der Ersten Hilfe bereitzuhalten.

Der Umfang des bereitzuhaltenden Erste-Hilfe-Materials sowie die Aufbewahrungsorte richten sich u. a. nach Unfallschwerpunkten, der Art und Struktur der universitären Einrichtung und der Zahl der Beschäftigten. Sie werden im Rahmen von Begehungen festgelegt. Es wird insbesondere auch darauf geachtet, dass sich an zentralen Anlaufstellen Verbandskästen befinden und die Aufbewahrungsorte deutlich sichtbar gekennzeichnet und jederzeit zugänglich sind.

Für eine schnelle und wirksame Erste-Hilfe-Leistung muss durch den Ersthelfer eine regelmäßige Überprüfung der Verbandskasteninhalte auf einem ordnungsgemäßen Zustand, Vollständigkeit und Ablauf der Verfallsdaten sichergestellt werden. Für Auskünfte zum Erste-Hilfe-Material steht Ihnen die Dienststelle Arbeitsschutz zur Verfügung.

Rücknahme von Erste-Hilfe-Material:
Aussortiertes oder abgelaufenes Erste-Hilfe/Verbands-Material nehmen wir gern für Schulungs- bzw. Ausbildungszwecke entgegen.

Veröffentlicht am

Arbeitsunfall

Erleiden Versicherte während ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit einen Unfall, so sprechen wir von einem Arbeitsunfall. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die, bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle.

Nach einem Unfall müssen alle sofort handeln: Erste-Hilfe-Maßnahmen sind unabdingbar, auch bei leichteren Verletzungen. Wer ärztlich behandelt werden muss, geht gleich zu einem Durchgangsarzt oder zu einer Durchgangsärztin (sogenannter D-Arzt). Diese sind für die Behandlung von Unfallverletzungen besonders qualifiziert. Liegen ausschließlich Verletzungen der Augen, der Ohren, der Nase oder des Halses vor sollte sich der Verunfallte dem nächstgelegenen Facharzt vorstellen.

 

Unfallanzeigen

Für Beschäftigte und sonstige Versicherte (z.B. Studierende) gilt, ein Arbeits- oder Wegeunfall muss durch eine Unfallanzeige mitgeteilt werden. Die Unfallanzeigen sind vom Vorgesetzten, oder von einer vom Vorgesetzten beauftragten Person, zu erstellen und zu unterschreiben.

Bei jedem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit muss zusätzlich zur Unfallanzeige auch der Wegefragebogen ausgefüllt werden.

Die Unfallanzeige wie eventuell auch der Wegefragebogen bitte nur mit einem Exemplar an die Dienststelle Arbeits-, Brand- und Umweltschutz senden. Alle weiteren Stellen erhalten von dort ihr Exemplar.

 

Dokumentation der Erste-Hilfe Leistung (früher Verbandbuch)

Auch kleine und kleinste Verletzungen sind zu dokumentieren. Damit kann bei Folgeschäden der Arbeitsunfall belegt werden. Die Dokumentation der Erste-Hilfe Leistung wurde früher im sogenannten Verbandbuch festgehalten. Verbandbücher sind aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr statthaft. Eintragungen nehmen Sie bitte, in dem unter Download vorhandenen Bogen vor oder alternativ in einem vor Ort vorhandenen Meldeblock (DGUV-I 204-021). Für Bereiche, in denen die Mitarbeiter keinen Zugriff auf Rechner haben, kann eine begrenzte Zahl von Meldeblöcken ausgegeben werden.

Die ausgefüllten Bögen geben Sie - an der für ihren Bereich zuständigen Stelle (bspw. Sekretariat) - ab. Diese sind dort - gesichert gegen den Zugriff Unbefugter - aufzubewahren.

Veröffentlicht am