Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe und alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte, soweit sie der Durchführung der Ersten Hilfe dienen. In Sonderfällen kann es sinnvoll sein, in Absprache mit dem Betriebsärztlichen Dienst bestimmte Arzneimittel im Rahmen der Ersten Hilfe bereitzuhalten.
Der Umfang des bereitzuhaltenden Erste-Hilfe-Materials sowie die Aufbewahrungsorte richten sich u. a. nach Unfallschwerpunkten, der Art und Struktur der universitären Einrichtung und der Zahl der Beschäftigten. Sie werden im Rahmen von Begehungen festgelegt. Es wird insbesondere auch darauf geachtet, dass sich an zentralen Anlaufstellen Verbandskästen befinden und die Aufbewahrungsorte deutlich sichtbar gekennzeichnet und jederzeit zugänglich sind.
Für eine schnelle und wirksame Erste-Hilfe-Leistung muss durch den Ersthelfer eine regelmäßige Überprüfung der Verbandskasteninhalte auf einem ordnungsgemäßen Zustand, Vollständigkeit und Ablauf der Verfallsdaten sichergestellt werden. Für Auskünfte zum Erste-Hilfe-Material steht Ihnen die Dienststelle Arbeitsschutz zur Verfügung.
Rücknahme von Erste-Hilfe-Material:
Aussortiertes oder abgelaufenes Erste-Hilfe/Verbands-Material nehmen wir gern für Schulungs- bzw. Ausbildungszwecke entgegen.