Gefahren
Schutzmaßnahmen
Das Licht des Lasers kann so konzentriert werden, dass so große Leistungsdichten erreicht werden können, dass Metall oder Keramik verdampfen. Das macht Laserlicht im Vergleich zu gewöhnlichen Lichtquellen gefährlich.
Durch die Laserstrahlung kann menschliches Gewebe zerstört werden. Für das Auge ist es ein großes Gefahrenpotential, da es empfindlich auf Licht reagiert. Ein Laser mit geringer Leistung kann irreversible Schäden im Auge verursachen. Die Schädigung kann zur Erblindung führen.
Augenschutz
Vollschutz- und Justierschutzbrillen
Die Vollschutzbrille wird benötigt, um sich komplett von der Laserstrahlung zu schützen (EN 207). Die Brille muss sicherstellen, dass die Strahlungsstärke die ins Auge dringen kann, unter dem gesundheitlichen gefährlichen MZB-Wert liegt.
Werden leistungsstarke Laser verwendet und man muss das Licht des Lasers sehen, so benötigt man Justierschutzbrillen (EN 208). Durch die Brille wird die Strahlung auf Werte abgeschwächt, die 1 mW für Dauerstrichlaser unterschreiten (Laserklasse 2) Die Justierschutzbrille bietet nur dann ausreichend Sicherheit, wenn bei direktem Blick in die Strahlung, aufgrund des Lidschlussreflexes und der Abwendreaktion keine gesundheitsgefährdende Strahlung ins Augen gelangen kann.
| mögliche Wellenlängenbereiche | Kennzeichnung |
Justierschutz | Nur sichtbar 400 nm bis 700 nm | R-Schutzstufen |
Vollschutz
| Alle Laser-Wellenlängen | L-Schutzstufen |
Hautschutz
Geeignete Schutzkleidung ist in Laserbereichen, in denen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 benutzt werden, dann erforderlich und von den Beschäftigten zu benutzten, wenn eine Gefährdung der Haut durch Laserstrahlung nicht durch andere Maßnahmen verhindert werden kann.
Gesichtsschutz und Handschuhe können besonders bei Strahlung im UV-Bereich, z. B. durch Excimer-Laser, erforderlich sein.
(Quelle: GUV-V B 2, Fassung Januar 1997)