Arbeiten mit Lasern sind gesetzlich geregelt über die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor künstlicher optischer Strahlung" (OStrV). Dazu gibt es die spezifischeren "Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung" (TROS Laserstrahlung). Zur Zeit sind vier Technische Regeln zur Laserstrahlung veröffentlicht. Diese geben Hinweise für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (Teil 1) , die notwendigen Schutzmaßnahmen (Teil 3) und die Messungen und Berechnungen von Expositionen (Teil 2).
Die folgenden Schritte müssen Bereiche, die vorhaben mit Lasern zu arbeiten, vor Beginn der Arbeiten durchlaufen:
- Durchführung einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung durch Fachkundige
(siehe TROS Laserstrahlung Teil 1) - Bei Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 (in Einzelfällen auch bei 1M, 2M):
- Schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten
- Dokumentierte Unterweisung der Beschäftigten, die mit Lasern arbeiten.