Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Ergibt die augenärztliche Untersuchung oder die arbeitsmedizinische Vorsorge, dass eine Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, stellt der Arbeitgeber diese zur Verfügung. Aus diesem Grund ist die spezielle Sehhilfe nur für den Dienstgebrauch bestimmt und hat am Arbeitsplatz zu verbleiben.
Vor der Beschaffung muss der behandelnde Augenarzt eine Verordnung oder der Betriebsärztliche Dienst eine arbeitsmedizinische Bescheinigung ausstellen.
Es gibt zwei Wege für Beschäftigte eine Bildschirmarbeitsplatzbrille anfertigen zu lassen:
- durch den Vertragspartner der Johannes Gutenberg-Universität: weiteres Vorgehen siehe unten.
- von einem Optiker ihrer Wahl: In diesem Fall treten sie für die gesamten Kosten in Vorlage und die JGU erstattet bis zu einem maximalen Betrag von 139,80 €.
Die Erstattung der Kosten erfolgt nach Vorlage der augenärztlichen Verordnung bzw. der arbeitsmedizinischen Bescheinigung, der Originalrechnung sowie der Konto-Verbindung durch die Dienststelle Arbeits-, Brand- und Umweltschutz.
Möchten sie arbeitsmedizinische Beratung in Anspruch nehmen, verwenden sie zur Anmeldung beim Betriebsärztlichen Dienst bitte ausschließlich das Anmeldeformular und wenden sich zur Terminvereinbarung an:
- Telefon 06131 1774-09 oder
- E-Mail JGU-BAD@unimedizin-mainz.de
Arbeitsschutzbrillen mit Korrekturgläsern
Handelsübliche Korrekturschutzbrillen haben keine Schutzwirkung. Daher ist fehlsichtigen Beschäftigten, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, geeignete Persönliche Schutzausrüstung (PSA), in diesem Fall eine Korrekturschutzschutzbrille, zur Verfügung zu stellen.
Für kurzzeitige Arbeiten über wenige Minuten, können z. B. Korbbrillen oder Visiere über der eigenen Korrektionsbrille getragen werden.
Kontaktlinsen gewähren dem Auge keinen Schutz gegen Einwirkungen von außen. Träger von Kontaktlinsen sind besonders durch Staub und reizende Chemikalien gefährdet, denn diese Stoffe gelangen mit der Tränenflüssigkeit unter die Linse und können dort zu schweren Schädigungen führen. Deshalb müssen Kontaktlinsenträger gut abschließende Schutzbrillen oder Schutzschilde tragen.
Stellen sie nach Rücksprache mit ihrer Führungskraft einen Beschaffungsantrag für eine Korrekturschutzbrille.
Anfertigung spezieller Sehhilfen durch den Vertragspartner
Die Terminabsprache für die Anpassung der Sehhilfe findet zwischen der Dienststelle Arbeits-, Brand- und Umweltschutz und dem Vertragspartner statt.
Den nächsten Termin für die Anpassung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Korrekturschutzbrillen finden sie jeweils auf unserer Seite Aktuelles.