Erleiden Versicherte während ihrer beruflichen oder sonst versicherten Tätigkeit einen Unfall, so sprechen wir von einem Arbeitsunfall. Zu den Arbeitsunfällen zählen nicht nur die, bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle, sondern auch Wegeunfälle.
Nach einem Unfall müssen alle sofort handeln: Erste-Hilfe-Maßnahmen sind unabdingbar, auch bei leichteren Verletzungen. Wer ärztlich behandelt werden muss, geht gleich zu einem Durchgangsarzt oder zu einer Durchgangsärztin (sogenannter D-Arzt). Diese sind für die Behandlung von Unfallverletzungen besonders qualifiziert. Liegen ausschließlich Verletzungen der Augen, der Ohren, der Nase oder des Halses vor sollte sich der Verunfallte dem nächstgelegenen Facharzt vorstellen.
Unfallanzeigen
Für Beschäftigte und sonstige Versicherte (z.B. Studierende) gilt, ein Arbeits- oder Wegeunfall muss durch eine Unfallanzeige mitgeteilt werden. Die Unfallanzeigen sind vom Vorgesetzten, oder von einer vom Vorgesetzten beauftragten Person, zu erstellen und zu unterschreiben.
Bei jedem Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit muss zusätzlich zur Unfallanzeige auch der Wegefragebogen ausgefüllt werden.
Die Unfallanzeige wie eventuell auch der Wegefragebogen bitte nur mit einem Exemplar an die Dienststelle Arbeits-, Brand- und Umweltschutz senden. Alle weiteren Stellen erhalten von dort ihr Exemplar.
Dokumentation der Erste-Hilfe Leistung (früher Verbandbuch)
Auch kleine und kleinste Verletzungen sind zu dokumentieren. Damit kann bei Folgeschäden der Arbeitsunfall belegt werden. Die Dokumentation der Erste-Hilfe Leistung wurde früher im sogenannten Verbandbuch festgehalten. Verbandbücher sind aus Gründen des Datenschutzes nicht mehr statthaft. Eintragungen nehmen Sie bitte, in dem unter Download vorhandenen Bogen vor oder alternativ in einem vor Ort vorhandenen Meldeblock (DGUV-I 204-021). Für Bereiche, in denen die Mitarbeiter keinen Zugriff auf Rechner haben, kann eine begrenzte Zahl von Meldeblöcken ausgegeben werden.
Die ausgefüllten Bögen geben Sie - an der für ihren Bereich zuständigen Stelle (bspw. Sekretariat) - ab. Diese sind dort - gesichert gegen den Zugriff Unbefugter - aufzubewahren.